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Neues Lexikon der Rechtsirrtümer


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Rezension von

Marlen Monterey

Neues Lexikon der Rechtsirrtümer In dieser Fortsetzung zu seinem Bestseller „Lexikon der Rechtsirrtümer“ führt der promovierte Jurist Ralf Höcker den Leser durch eine Vielzahl juristischer Legenden. Auf recht amüsante Art beleuchtet er 99 weit verbreitete Rechtsmythen und rückt sie –den bestehenden Gesetzen entsprechend- zurecht. Die von dem in Köln arbeitenden Anwalt beschriebenen Rechtsirrtümer führen durch das Miet-, Steuer-, Straf-, Straßenverkehrs- und Verbraucherrecht. Er stellt einige Rechtsbegriffe richtig, behandelt privatrechtliche Missdeutungen und widmet sich auch den Medien und dem geistigen Eigentum. Ein vergnügliches Buch, lehrreich und dennoch kurzweilig. Der Leser wird ermutigt, ruhig auch einmal Altbewährtes zu hinterfragen. Denn nur, weil etwas "schon immer" so war und "alle" es so zu wissen glauben, muss es noch lange nicht dem geltenden Recht entsprechen. Nicht gefallen hat mir allerdings der immerhin 65 Seiten umfassende Bereich der Gesetzestexte. Dieser ist zwar alphabethisch und dann in den Paragrafen numerisch aufsteigend geordnet, aber weder im Inhaltsverzeichnis noch in der Kopfzeile wird eine Nachschlagehilfe angeboten. Hier hilft wirklich nur blättern und suchen.

In dieser Fortsetzung zu seinem Bestseller „Lexikon der Rechtsirrtümer“ führt der promovierte Jurist Ralf Höcker den Leser durch eine Vielzahl juristischer Legenden.

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Auf recht amüsante Art beleuchtet er 99 weit verbreitete Rechtsmythen und rückt sie –den bestehenden Gesetzen entsprechend- zurecht.

Die von dem in Köln arbeitenden Anwalt beschriebenen Rechtsirrtümer führen durch das Miet-, Steuer-, Straf-, Straßenverkehrs- und Verbraucherrecht. Er stellt einige Rechtsbegriffe richtig, behandelt privatrechtliche Missdeutungen und widmet sich auch den Medien und dem geistigen Eigentum.

Ein vergnügliches Buch, lehrreich und dennoch kurzweilig. Der Leser wird ermutigt, ruhig auch einmal Altbewährtes zu hinterfragen. Denn nur, weil etwas "schon immer" so war und "alle" es so zu wissen glauben, muss es noch lange nicht dem geltenden Recht entsprechen.

Nicht gefallen hat mir allerdings der immerhin 65 Seiten umfassende Bereich der Gesetzestexte. Dieser ist zwar alphabethisch und dann in den Paragrafen numerisch aufsteigend geordnet, aber weder im Inhaltsverzeichnis noch in der Kopfzeile wird eine Nachschlagehilfe angeboten. Hier hilft wirklich nur blättern und suchen.

geschrieben am 21.05.2007 | 161 Wörter | 1017 Zeichen

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